Paul Grünewald
* 1890
HIER WOHNTE
PAUL GRÜNEWALD
JG. 1890
DEPORTIERT 1941
MINSK
ERMORDET DEZ. 1941
Grindelallee 132
Weitere Stolpersteine in Grindelallee 132: Josua Strauss | Schulamith Strauss | Moses Strauss | Jacob Strauss | Anna Chana Strauss | Clara Cohn | Friederike (Frieda) Neuhaus | Martin Neuhaus | Paul Grünewald | Bruno Cohn |
Clara Cohn, geb. Laser, geb. am 12.7.1888, am 8.11.1941 nach Minsk deportiert
Martin Neuhaus, geb. am 26.6.1876 in Bremerhaven, deportiert am 8.11.1941 nach Minsk, ermordet
Martin Neuhaus, geb. am 26.6.1876 in Bremerhaven, deportiert am 8.11.1941 nach Minsk, ermordet
Paul Grünewald, geb. am 29.8.1890 in Hamburg, deportiert am 8.11.1941 nach Minsk, ermordet
Bruno Cohn, geb. am 27.9.1890 in Lübeck, deportiert am 8.11.1941 nach Minsk, dort ermordet
Grindelallee 132
Paul Grünewald, geb. am 29.8.1890 in Hamburg, deportiert am 8.11.1941 nach Minsk, ermordet
Grindelallee 132
Der kaufmännische Angestellte und Ehrenkreuzträger (2. Klasse) als Teilnehmer am Ersten Weltkrieg, Paul Grünewald, war der Sohn von Bendix und Pauline, geborene Pohly. Sein Vater – geboren am 22. Mai 1844 in Schildesche bei Bielefeld, gestorben am 16. Januar 1919 in Hamburg – war Händler. Seine Mutter, geboren am 8. November 1851, stammte aus Bremke bei Göttingen. Er hatte sechs Geschwister: drei Brüder, von denen zwei im Ersten Weltkrieg starben, und drei Schwestern. Seit 1919 gehörte er der Jüdischen Gemeinde Hamburgs an.
Paul Grünewald blieb ledig und wurde 1939 mit 49 Jahren arbeitslos. Die Kultussteuerkartei vermerkte für den 26. Januar 1939, „Auswanderung Shanghai?“. Dies schlug offensichtlich fehl. Ein zweiter Versuch war durch den Hilfsverein der deutschen Juden für den 15. März 1941 geplant, und die Finanzbehörde hatte eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt. Zu der Ausreise kam es jedoch ebenfalls nicht.
Es liegt eine Strafakte zu Paul Grünewald vor. Aus dieser geht hervor, dass er im Rahmen eines Ehescheidungsprozesses (Manuel gegen Alwine Neugarten, vgl. die Biographie in „Stolpersteine in Hamburg-Eimsbüttel und Hamburg-Hoheluft-West“ und auf www.stolpersteine-hamburg.de) im Frühjahr 1940 wegen „Nichtannahme des jüdischen Vornamens Israel“ nach Paragraph 3,4 Kennkartenverordnung angeklagt und am 17. Juli 1940 zu 20 Reichsmark (RM) bzw. vier Tagen Gefängnis verurteilt wurde. Vermögen besaß er nicht. Bei Bruno und Clara Cohn (s.o., ebenfalls Grindelallee 132) bewohnte er ein möbliertes Zimmer für fünf RM wöchentlich. 1938 betrug seine Erwerbslosenunterstützung 12,10 RM – blieben sieben RM zum Verbrauch.
Da in der Deportationsliste der Gestapo hinter seinem Namen „gest.“ vermerkt wurde, ist davon auszugehen, dass Paul Grünewald bereits auf dem Transport nach Minsk vom 8. November 1941 starb und der Vermerk spätestens bei der Ankunft handschriftlich erfolgte.