Helene Weinheim
* 1873
HIER WOHNTE
HELENE WEINHEIM
JG. 1873
DEPORTIERT 1943
THERESIENSTADT
MINSK
???
Rothenbaumchaussee 73
Weitere Stolpersteine in Rothenbaumchaussee 73: Henriette Weinheim | Helene Weinheim | Bernhard Weinberg | Meta Vorreuter | Agnes Offenstadt | Hasja Arolowitsch |
Weinheim Helene, geb. 27.10.1873, am 15.7.1942 nach Theresienstadt und von dort am 21.9.1942 nach Treblinka deportiert
Weinheim Helene, geb. 27.10.1873, am 15.7.1942 nach Theresienstadt und von dort am 21.9.1942 nach Treblinka deportiert
Weinberg Bernhard, geb 14.8.1872, am 15.7.1942 nach Theresienstadt deportiert, dort am 18.1.1943 gestorben
Meta Vorreuter, geb 6.6.1875, deportiert am 6.12.1941 nach Riga
Agnes Offenstadt, geb. 19.1.1881, deportiert am 15.7.1942 nach Theresienstadt, Todesdatum dort 4.1.1943
Hasja Arolowitsch, geb. 6.12.1898, deportiert am 6.12.1941 nach Riga
Rothenbaumchaussee 73
Weinheim Helene, geb. 27.10.1873, am 15.7.1942 nach Theresienstadt und von dort am 21.9.1942 nach Treblinka deportiert
Weinheim Henriette, geb. 5.11.1861, am 15.7.1942 nach Theresienstadt und von dort am 21.9.1942 nach Treblinka deportiert
Helene W. war ausgebildete Lehrerin. Sie trat am 1. April 1893 in den Hamburgischen Schuldienst ein, unterrichtete an der Mädchenschule Holstenwall 16 und stieg im Laufe der Jahre von der Besoldungsgruppe 8 in die Gruppe 12 auf. Während ihrer Berufstätigkeit wohnte sie Grindelberg 9a.
Fünf Jahre, bevor sie in den Ruhestand getreten wäre, wurde sie aus „rassischen“ Gründen entlassen und erhielt eine reduzierte Pension. Sie zog mit ihrer Schwester Henriette W. zusammen. Die ledigen, kinderlosen Schwestern lebten in der Innocentiastr. 51, bevor sie in die Rothenbaumch. 73 und dann in die Beneckestr. 4/6 zogen.
„Frl.“ Henny W. lebte als „Privatiere“ vom Erbteil, das die Eltern ihr hinterlassen hatten. Auch Helene W. besaß ein kleines Vermögen von rd. RM 24.000, zu dem die monatliche Pension von RM 260 kam, die sie lt. Genehmigung des Oberfinanzpräsidenten zum Lebensunterhalt verwenden durfte.
Die Schwestern beschäftigten eine Hausangestellte, und im Oktober 1940 unternahm Helene W. eine „dringend benötigte Erholungsreise“. Die Schwestern mußten in das „Judenhaus“ in der Beneckestr. 4 und dann ins Gebäude Beneckestr. 6 ziehen. Dafür schaffte Helene W. einige gebrauchte Möbel an, die sie bar bezahlte. Für diese eigenmächtige Verfügung über RM 61 (!) aus ihrem Vermögen wurde sie schriftlich gerügt. Der Beamte wies darauf hin, er genehmige die Ausgabe nur „ausnahmsweise“ und monierte, Wohnungsänderungen müßten sofort mitgeteilt werden.
Die nächste Wohnungsänderung der nunmehr 69- und 81jährigen Frauen war die „Wohnsitzverlegung“ nach Theresienstadt. Für beide entpuppte sich dies als Durchgangsstation, denn schon nach zwei Monaten wurden sie in das Vernichtungslager Treblinka in den Tod geschickt. Helene W. wurde lt. Beschluß des Amtsgerichts auf den 8. Mai1945 für tot erklärt.